04.11.2022

Selbsthilfeförderung 2023

Gesetzliche Krankenkassen fördern nach § 20h, SGB V die gesundheitsbezogene Selbsthilfe.
Die Anträge und Hinweise für eine Pauschalförderung finden Sie unter dem Link: https://web.asbwismar.de/beratung/kiss-informationsstelle
Wir sind gerne behilflich und vergeben ab sofort Termine.